Wem gehört das Gold in den Bilanzen der Bundesbank?
Die Deutsche Bundesbank ist rein formal die „unabhängige“ Treuhänderin des Goldes, das die Deutschen während des Wirtschaftswunders erarbeitet haben. Und tatsächlich befindet sich das deutsche Staatsgold in ihren Bilanzen. Doch auch die „Partner-Notenbanken“ haben auch ein Wort mitzureden.
In den Bilanzen der Deutschen Bundesbank sind rund 3.400 Tonnen Gold verzeichnet. Doch wem gehört dieses deutsche „Staatsgold“ eigentlich? Diese Frage hat Peter Boehringer von der Initiative „Holt unser Gold heim“ der Deutschen Bundesbank ganz offiziell bereits im Jahr 2011 gestellt. In seinem Schreiben an Bundesbank-Chef Jens Weidmann fragte Boehringer:
„Wie genau ist die Rechtsauffassung der Bundesbank bezüglich der Eigentümerschaft des deutschen Goldes?“
„Sehen Sie das Gold als Eigentum der (unabhängigen) Bundesbank als eigenständiger juristischer Person?“
„Wer genau hätte dann, nach welchen Kriterien, die letzte Verfügungsgewalt über das Gold?“
„Oder sehen Sie die Bestände als ‚Staatsgold‘ – und damit die Verfügungshoheit bei der Bundesregierung?“
„Oder als ‚Volksgold‘ – wer hat dann die Verfügungsgewalt und wem genau stünde bei einem Verkauf der Erlös zu?“
Bis heute hat die Bundesbank trotz Einschreibebrief keine zufriedenstellende Antwort auf diese Fragen gegeben, schreibt Peter Boehringer in einer aktuellen Analyse für das Ludwig von Mises Institut Deutschland. „Dabei sind sie im keinesfalls ausschließbaren Fall von Währungs- oder Staatskrisen in Deutschland oder in den das Gold für uns verwahrenden Staaten hoch relevant!“
Offiziell sieht sich die Bundesbank formal korrekt als „Treuhänderin“ des bei ihr bilanzierten Goldes. Nicht so klar drückt sie sich aus im Hinblick auf die Frage nach der Verfügungsgewalt über das Gold. Dies ist bis heute einer der Gründe, warum Boehringer und die Initiative „Holt unser Gold heim“ neben dem physischen Verbleib vor allem auch die Verfügungsgewalt über das deutsche Auslandsgold so hartnäckig hinterfragen.
In einer Antwort sagte die Bundesbank: „Die […] Verwaltung der Währungsreserven [inklusive der Goldreserven] wurde der Bundesbank übertragen. Diese Aufgabe übt die Deutsche Bundesbank […] unabhängig aus.“ Diese Antwort ist eine Paraphrasierung der §§ 3 und 12 des Bundesbankgesetzes:
„Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt an der Erfüllung seiner Aufgaben mit, […] hält und verwaltet die Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland […] von Weisungen der Bundesregierung unabhängig.“
Diese Antworten werfen jedoch neue Fragen auf. Einerseits „wirkt“ die Bundesbank also nach eigenen Aussagen bei der Goldverwaltung „mit“. Andererseits ist sie „integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken“, was bereits seit 1999 auch im Logo der Bundesbank eindeutig zum Ausdruck kommt.
Gehört das deutsche Staatsgold der EU?
Die EU-Verfassung (AEUV) enthält ein klares Statement zur Verwaltung der Währungs- und Goldreserven innerhalb der Europäischen Union. So heißt es sowohl in Artikel 127 (2) AEUV als auch im gleichlautenden Artikel 3 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) wörtlich: „Die grundlegenden Aufgaben des ESZB bestehen darin, […] die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten.“
Aus diesem Grund hält Peter Boehringer die Aussage der Bundesbank zu ihrer „unabhängigen“ Goldverwaltungs-Kompetenz für „juristisch zumindest umstritten, wenn nicht gar falsch!“ In jedem Fall seien die Zuständigkeiten „nebulös“.
Hinzu komme, dass beim deutschen Staatsgold nicht nur das Europäische System der Zentralbanken, sondern seit Jahrzehnten auch noch die US-Zentralbank Federal Reserve und die britische Zentralbank Bank of England mit hineinreden. In der Bundesbank-Terminologie heißen diese auch „Treuhänder“ oder „Partner-Notenbanken von einwandfreier unzweifelhafter Integrität“.
In seinem Buch „Holt unser Gold heim: Der Kampf um das deutsche Staatsgold“ zeigt Peter Boehringer die Entwicklung seit mindestens den 1960-er Jahren auf. Er vertritt die Auffassung, dass das deutsche Staatsgold „uns allen“ zugerechnet werden muss.
Im Vorwort des Buches fasst Bruno Bandulet das Ergebnis des Buches so zusammen: „Obwohl [bilanztechnisch] im Eigentum der Bundesbank, ist dieser unvergleichliche Schatz als Lohn des deutschen Wirtschaftswunders deutsches Volksvermögen.“
Die Bundesbank ist als Treuhänder keineswegs frei von Rechenschaftspflichten, sagt Boehringer. Doch leider verschanze sich bei Kritik meist hinter ihrer angeblichen Unabhängigkeit.
Woher stammt das deutsche Staatsgold?
Den Großteil des deutschen Goldes erwarb die Deutsche Bundesbank zwischen 1951 und 1967 in den USA. Deutsche Exporteure in den Dollarraum reichten ihre Dollar-Erlöse bei der Bundesbank ein und erhielten dafür frisch gedruckte D-Mark. Die Bundesbank wiederum schickte die Dollar zurück in die USA und erhielt dafür Gold-Zubuchungen zum Fix-Kurs von 35 Dollar pro Unze. So sah es das damals gültige Bretton-Woods-System vor.
In ähnlicher Weise lief der Goldzugang bei Export-Überschüssen im europäischen Raum. Im Rahmen der „Europäischen Zahlungsunion“ erhielt die Bundesbank für die von ihr vereinnahmten Devisen Gold zugebucht.
Die Initiative „Holt unser Gold heim“ fordert neben Antworten auf ihre Fragen zum Verbleib und zum juristischen Status des deutschen Staatsgoldes vor allem auch dessen Rückführung nach Deutschland, in voller Höhe und zeitnah.